Ihre Investition

Die Basis für die gemeinsame Arbeit ist Vertrauen. Damit wir uns gegenseitig kennenlernen können biete ich Ihnen ein kostenloses erstes Gespräch an. Dies erfolgt in der Regel telefonisch.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um alles weitere zu besprechen!

Für meine Leistung stelle ich Ihnen folgendes Honorar in Rechnung:

Sie haben sich entschieden ein Coaching mit mir durchzuführen, dann schließen wir im nächsten Schritt einen Vertrag, für den folgende Bedingungen gelten:

Mein Honorar kalkuliere ich auf Basis von Stundensätzen (Beratungs-/Coaching-Stunde á 60 Minuten). Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% beziehungsweise der entsprechenden Umsatzsteuer.

Ich berechnen für meine Beratungsleistung/ Coachings einen Pauschalpreis je Stunde von
200 Euro (zzgl. MwSt)

Bitte Beachten:

Bei Coachings für Einzelpersonen rechne ich in Zeiteinheiten von begonnenen 15 Minuten ab. Die hierfür erforderlichen Vor- und Nachbereitungen sind in meinem Stundenhonorar bereits enthalten.

Anfragen seitens des Coachees zu inhaltlichen Punkten, per E-Mail- oder Telefon, werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung verrechnet; es gelten die gleichen Preise wie für die Beratungsleistung/ Coachings.

Entsprechendes gilt bei institutionellen Kunden und Unternehmen für Anfragen des Auftraggebers. Dazu zählen beispielsweise die Klärung des Auftrags (nicht das Vorgespräch mit einem potenziellen Coachee) oder Auskünfte über die erbrachte Leistung gegenüber dem Auftraggeber. Einfache Terminabsprachen fallen nicht darunter.

Außerhalb des Stadtgebietes Nürnberg berechne ich Reisekosten nach tatsächlich entstandenem Aufwand. Reise- und Fahrtkosten innerhalb des Stadtgebietes Nürnberg sind im Honorar berücksichtigt.

Stornobedingungen:

Basis der Honorarberechnung ist der vereinbarte Termin. Bei Stornierungen ab 1 Woche vor Terminbeginn berechne ich 50 Prozent des Gesamthonorarsatzes. Ab 2 Werktagen vor Terminbeginn 100 Prozent des Gesamthonorarsatzes. Verspätungen des Klienten mindern nicht den Honoraranspruch. Die entstandenen Aufwendungen sind voll zu vergüten.

Ich versuche den ausgefallenen Termin entsprechend anderweitig zu vermitteln. Sollte dies jedoch nicht möglich sein stelle ich, bei Nichteinhaltung der oben genannten Fristen, das vereinbarte Honorar in Rechnung.